Gründe für Nichteinladung eines ehemaligen oder Noch-Angestellten (AGG)

Hotte, Stuttgart, Friday, 04.03.2022, 20:56 (vor 755 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

ein schwerbehinderter Beschäftigter wird in der Probezeit gekündigt, hat sich aber vor der Kündigung noch auf eine andere Stelle im Hause beworben.

Bedeutet die Probezeitkündigung für den AG automatisch, dass er den noch oder dann evtl. ehemaligen schwerbehinderten Beschäftigten nicht zu einem Vorstellungsgespräch einladen muss?

Kommt es evtl. drauf an, warum gekündigt wurde (Diebstahl, Überschreitung Kompetenzen/Nichteinhaltung Dienstwege, Verstoß Datenschutz ...)?

Oder muss der AG ausnahmslos diesen schwerbehinderten Beschäftigten einladen?

Danke.

Viele Grüße

Ralf

reichen die Antworten hier nicht aus?

https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29376

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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