Aufbewahrungsfrist BEM Akte (BEM)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 10.11.2022, 13:53 (vor 526 Tagen)

Hallo zusammen,

bezügl. der Länge der Aufbewahrungsfrist der BEM-Akte gibt es ja verschiedenste Meinungen, bei uns werden derzeit 2 Jahre "angedroht".

Wenn jetzt alles aus dem BEM umgesetzt ist und soweit alles "gut" ist, und ich einer Aufbewahrung gänzlich aus dem Wege gehen möchte, kann ich dann einfach mein Einverständnis widerrufen?

Dann müssten doch eigentlich alle Inhalte der BEM-Akte sofort vernichtet oder mir Übergeben werden.
Sehe ich das richtig bzw. hat da jemand schon Erfahrung?


Mfg
mietze_katz


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