Aufbewahrungsfrist BEM Akte (BEM)

Hotte, Stuttgart, Monday, 14.11.2022, 14:14 (vor 529 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Hendrik,

Danke für die Antwort.
Es geht rein um die BEM-Akte, nicht die Anschreiben ect., welche in der Personalakte aufbewahrt werden.

Und da eben die Frage:
Was passiert mit den Unterlagen in der BEM-Akte, wenn man während des laufenden BEM-Verfahren sein Einverständnis widerruft?

Dann muss die BEM-Akte doch "aufgelöst" werden und so gehe ich einer mehrjährigen Aufbewahrungszeit aus dem Weg, oder?
Das würde heißen, ich habe zwar allen Nutzen aus den BEM-Maßnahmen gezogen (weil ja umgesetzt), aber es existieren soweit keine Unterlagen oder Befunde meiner Krankheitsgeschichte mehr.

VG

Hallo,
das sehe ich anders. Der Widerruf des Einverständniss ist in der Akte dann zu dokumentieren. Durch das Bem Verfahren wurden ja Massnahmen ausgelöst. Was ist, wenn die Massnahmen auf einmal vom AG ganz oder teilweise rückgäng gemacht werden?

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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