Aufbewahrungsfrist BEM Akte (BEM)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 14.11.2022, 12:43 (vor 528 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

Danke für die Antwort.
Es geht rein um die BEM-Akte, nicht die Anschreiben ect., welche in der Personalakte aufbewahrt werden.

Und da eben die Frage:
Was passiert mit den Unterlagen in der BEM-Akte, wenn man während des laufenden BEM-Verfahren sein Einverständnis widerruft?

Dann muss die BEM-Akte doch "aufgelöst" werden und so gehe ich einer mehrjährigen Aufbewahrungszeit aus dem Weg, oder?
Das würde heißen, ich habe zwar allen Nutzen aus den BEM-Maßnahmen gezogen (weil ja umgesetzt), aber es existieren soweit keine Unterlagen oder Befunde meiner Krankheitsgeschichte mehr.

VG


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