Pro und Contra Aufbewahrungsfrist (BEM)

garda, Berlin, Tuesday, 15.11.2022, 07:57 (vor 527 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

wir haben in unserer Dienstvereinbarung eine Aufbewahrung von 5 Jahren in der geschützten Nebenakte vereinbart. Ein Zugriff nach Abschluss des BEM ist allerdings nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person möglich. Nun kann man immer mit Datensparsamkeit für kürzere Fristen argumentieren, dies liegt aber nicht immer im Interesse der Person. Gerade bei chronischen Erkrankungen oder anhaltenden Unfallfolgen kann es sinnvoll sein auf alte Unterlagen zurückzugreifen wenn sich handelnde Personen geändert haben. Damit wird eine oft sinnlose Begutachtung bei unveränderten Verhältnissen vermieden, das Verfahren beschleunigt und Kosten gespart.

Da die Entscheidung bei der betroffenen Person liegt, kann dabei kaum ein Nachteil entstehen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion