Verhinderung durch BR-Mandat (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 19.01.2023, 14:38 (vor 461 Tagen) @ extensor

Hallo,

Verhinderung im Amt (hier der SBV) liegt vor, wenn du Aufgaben nicht erfüllen kannst weil andere Tätigkeiten (hier Amt im BR) vorgehen. Dann ist dein erster Stellvertreter im Amt, qua Gesetz. Festzustellen hast du das. Eigentlich ganz einfach, das Detail ist möglicherweise eher das Problem. Wie viele SB habt ihr? Ist der Stellvertreter herangezogen, dann kann er selbst handeln? Tritt das regelmäßig auf, danach klingt es, dann kann das dauerhaft geregelt werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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