Verhinderung durch BR-Mandat (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 23.01.2023, 07:47 (vor 452 Tagen) @ Monica99

Also weil du BR Tätigkeiten incl. Fortbildung/Einarbeitung machst bist Du NICHT als SBV verhindert. Also kann hier dann nicht der Stellvertreter herangezogen werden.

Verhinderung betrifft IMMER nur Aufgaben/Tätigkeiten in dem jeweiligen Mandat!

So wenn DU dich als BR Fortbilden musst oder Aufgabe wahrnimmst bist Du NICHT als SBV verhindert!!

Hallo Monica,

das möchte ich so nicht stehen lassen. Die Verhinderungsregelung der SBV ist viel weiter gefasst als die bei BR/PR und umfasst sogar eine dienstliche Verhinderung, wobei die Feststellung die SBV, nicht der Arbeitgeber trifft! Letzterer möchte das natürlich gerne ...

Bildet sich ein BR/PR weiter, ist das praktisch immer auch eine Fortbildung als SBV, deren Rechte sich ja weitgehend per Verweis aus dem jeweiligen Personalvertretungsrecht ergeben, was geradezu der Fluch der kirchlichen MAV ist! Mithin ist man also auch nach deiner Ansicht verhindert. ;-)

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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