Verhinderung durch BR-Mandat (Allgemeines)
Doppelmandat ist zu überlegen falls die Menge der Aufgaben beider Ämter in der Arbeitszeit nicht erledigt werden können.
Als SBV mit dem Doppelmandat BR/PR bedeutet nicht, dass die SBV verhindert ist weil sie BR/PR Aufgaben erledigen muss/will betrifft auch Fortbildung/Einarbeitung.
Die jeweiligen Mandate sind stets getrennt zu beachten und bewerten!!!
Also weil du BR Tätigkeiten incl. Fortbildung/Einarbeitung machst bist Du NICHT als SBV verhindert. Also kann hier dann nicht der Stellvertreter herangezogen werden.
Verhinderung betrifft IMMER nur Aufgaben/Tätigkeiten in dem jeweiligen Mandat!
So wenn DU dich als BR Fortbilden musst oder Aufgabe wahrnimmst bist Du NICHT als SBV verhindert!!
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mfg Monica