Verhinderung durch BR-Mandat (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 24.01.2023, 11:03 (vor 430 Tagen) @ garda

Hallo,

...umfasst sogar eine dienstliche Verhinderung
sollte es idR nicht geben, da Mandatsarbeit VORANG hat!!

.....Bildet sich ein BR/PR weiter, ist das praktisch immer auch eine Fortbildung als SBV,
Fortbildung als BR/PR ist nicht immer auch eine Fortbildung als SBV! Denn ein BR/PR kann auch Fortbildung zum Thema "Leitung/Führung des BR/PR-Gremium ggf machen. Die Fortbildungen als BR/PR sind viel umfangreicher, mehr Themenbereiche wie die der SBV. SBV ist KEIN Gremium sondern eine Einpersonenvertretung, weitere Themen Betriebsvereinbarungen usw. Das sie SBV an den Gremien teilnehmen darf ist keine Grund alle Fortbildungsbereiche des BR/PR auch als SBV in Anspruch zu nehmen. Denn die SBV ist EBEN KEIN "kleiner" BR/PR auch wenn viel SBVn dieses annehmen.

Letztlich, wenn ein Mandatsträger mit Doppelmandat sich als BR/PR weiterbildet ist dass nicht eine Fortbildung als SBV. Dann muss er schon sagen und ggf sich mit dem AG herumärgern für eine Fortbildung als SBV. Also diese auch SO bei AG kundtun.

--
mfg Monica


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