Verhinderung durch BR-Mandat (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 20.01.2023, 09:44 (vor 433 Tagen) @ extensor

Moin Moin Extensor,

die Frage ist, was willst Du?
Du hast die Möglichkeit ganz freigestellt als BR Mitglied zu arbeiten. Eine volle Freistellung schließt für mich eine andere Tätigkeit aus, zumindestens, wenn sie wie bei Dir eine größere Zahl an Schwerbehinderten umfasst, für die Du zuständig bist. Diese dürfte mindestens 50% der Arbeitszeit ausmachen.

Andernfalls, zumindestens wenn es beim BR genauso ist wie beim PR, regelt dieser seine Freistellungen selbst, nur die Gesamtzahl ist durch die Zahl der Beschäftigten festgelegt.
Daher könntet Du auch teilfreigestellt als SBV und teilfreigestellt als BR Mitglied arbeiten, wenn der Arbeitgeber einer Teilfreistellung als SBV bei 55 Beschäftigten mit Schwerbehinderung zustimmt.

In erstem Fall wäre es nur fair, nicht 150% arbeiten zu wollen und den Stellvertreter nachrücken zu lassen. In letzterem Fall würde ein weiteres BR Mitglied eine Teilfreistellung erhalten können.

Daher die Frage, was willst Du?


Liebe Grüße

Hendrik


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