Verhinderung durch BR-Mandat (Allgemeines)

WoBi, Friday, 20.01.2023, 14:49 (vor 461 Tagen) @ extensor

Hallo extensor,

zur Frage Doppelmandat / Parallelmandat kann über die Suchfunktion einiges gefunden werden.
Ehrenämter als SBV und BR/PR schließen sich nicht gegenseitig aus, führen aber auch nicht zur gegenseitigen Verhinderung. Es gibt keine gesetzliche Vorrangregelung zu den beiden Ehrenämter.
Mehr dazu z.B. unter https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26942

Der BR ist in der Regel ein Gremium. Die SBV ist eine Ein-Personen-Vertretung. In einem Gremium können die Aufgaben verteilt werden. Beschäftigte können sich an das BR-Mitglied ihres Vertrauens wenden.
Freistellungen für die BR-Vorsitzenden sind nicht dazu da, dass der Vorsitzende (alleine) die BR-Aufgaben für das Gremium erfüllt. Der BR-Vorsitzende in seiner erweiterten Sonderfunktion als Gremiumsmitglied hat Empfangs- und Sprecherfunktionen, koordinierende und überwachende Aufgaben für das Gremium zu erfüllen.
Die Freistellung erfolgt, weil diese Aufgaben ein Vollzeitjob sind.

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Gruß
Wolfgang


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