Verhinderung durch BR-Mandat (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 23.01.2023, 07:40 (vor 459 Tagen) @ rollo

Hallo,

Garda bitte, nicht Gerda!

Die Tätigkeit im BR-Mandat ist - wie bei Personalräten auch - gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, von der ich nur unter bestimmten Voraussetzungen entschuldigt bin, die Mehrzahl der SBV-Tätigkeiten erfolgen weil ein Recht besteht jeweils tätig zu sein. Die tatsächlich bestehenden Pflichten/Aufgaben der SBV sind zudem zeitlich einteilbar, können also auch keine Verhinderung produzieren.

1. Beispiel: die Teilnahme an der BR oder auch PR-Sitzung ist gesetzliche Pflicht für deren Mitglieder, die Teilnahme der SBV an dieser Sitzung ist deren Recht aber eben nicht Pflicht, sie muss ja nicht hingehen darf es aber.

2. Beispiel: Doppelmandat BR und SBV, BR-Sitzung ist angesetzt aber zeitgleich sind Auswahlgespräche mit Teilnahmerecht der SBV. Es besteht kein Wahlrecht wo ich hingehe, sondern die Pflicht zu Teilnahme an der BR-Sitzung, die Auswahlgespräche basieren auf einem Teilnahmerecht, nicht auf einer Pflicht.

Gerade das Beispiel 2 zeigt, in welche Konflikte ein Doppelmandat führen kann, nicht muss.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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