Rente ohne Abzüge - Arbeitsverhältnis (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 30.01.2023, 14:54 (vor 423 Tagen) @ Remhagen

Hallo,

das Arbeitsverhältnis endet bei Bezug einer Altersrente nur dann automatisch, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag eine ausdrückliche Klausel, eine sog. "auflösende Bedingung" gibt.

AN und AG sind natürlich völlig frei darin, eine Weiterarbeit zu vereinbaren, wenn es eine "auflösende Bedingung" gibt.. Der AN sollte aber auf eine nahtlose Weiterbeschäftigung bestehen, damit der AG das nicht als "neues" Arbeitsverhältnis behandelt.

Und seit 01.01.23 ist die Hinzuverdienstgrenze bei abschlagfreier Altersrente komplett abgeschafft.

--
&Tschüß

Wolfgang


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