Rente ohne Abzüge - Arbeitsverhältnis (Rente / Pension / ATZ)

WoBi, Friday, 03.02.2023, 14:02 (vor 446 Tagen) @ Remhagen

Hallo,

das Thema Rente sollte eine SBV mit „spitzen Fingern“ angehen, denn hier geht es um Geld für die zu beratende Person. Grundlagen und die spezifischen Regelungen für schwerbehinderte (GdB >= 50) sollten bei einer SBV vorhanden sein.
Aber für eine verbindliche Beratung gibt es Rentenberater und Versicherungsälteste. Diese Personen werden speziell wiederkehrend geschult und in diesem Bereich sind fortlaufende Veränderungen zu beachten.

Für die terminliche Einordnung gibt es als Hilfsmittel den Rentenbeginnrechner unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

Hier kann mit der Eingabe des Geburtsdatums, das Vorliegen einer Schwerbehinderung und/oder einer Bergwerk-/Untertagetätigkeit die verschiedenen Zeitpunkte des Rentenzugangs ermittelt werden.
Durch weitere Eingaben und Veränderungen des Datums des Rentenbezugs kann in etwa die Auswirkungen auf die Rentenhöhe „durchgerechnet“ werden.

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Gruß
Wolfgang


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