Rente ohne Abzüge - Arbeitsverhältnis (Rente / Pension / ATZ)

Buddy0815, NRW, Wednesday, 01.02.2023, 09:26 (vor 444 Tagen) @ Phönix

ich bleibe dabei:
"er hat Anspruch und könnte in Rente gehen, muss aber nicht"

Wie anfangs beschrieben, gehe ich davon aus dass der MA im Mai 1959 geboren ist.
Eintritt in die Regelaltrsrente 1.08.2025 mit 66 Jahren und 2 Monate.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen §236a Abs.1 "Versicherte haben "Anspruch" und nicht müssen die Rente beantragen.
Genau das gleiche gilt für die Rente für Besonders langjährig Versicherte (45Jahre)

Das heißt im Klartext: wenn der MA keine Rente für Schwerbehinderte Menschen zum 1.08.2023 beantragt, und der AG einverstanden ist, kann der MA ohne weiteres bis zu Regelaltersgrenze weiter arbeiten.

--
S.K.


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