Rente ohne Abzüge - Arbeitsverhältnis (Rente / Pension / ATZ)

Scheeks, im MTK, Tuesday, 31.01.2023, 15:55 (vor 451 Tagen) @ albarracin

er hat Anspruch und könnte in Rente gehen, muss aber nicht.


Was nun mal falsch ist, wenn diese, weit verbreitete "auflösende Bedingung" gelten würde.

Frage zu meinem Verständnis: die übliche auflösende Bedingung gilt ja oft wortwörtlich für die "Regelaltersgrenze".

Gilt denn der für Schwerbehinderte _mögliche_ abschlagsfreie Renteneintritt zwei Jahre früher auch für diese schwerbehinderten Mitarbeiter als _Regel_altergrenze im Sinne dieser Bedingung?
Denn ich hatte bisher nur gefunden, dass der frühere Renteneintrit _möglich_ sei - also zwar vor der eigentlichen Regelaltersgrenze, aber wegen der Schwerbehinderung abschlagfrei.

Ich habe noch ein paar Jahre, aber denke durchaus schon darüber nach, ob ich mit 65 in Rente gehen will (und fast 10 Jahre auf den Renteneintritt meiner Frau wartend daheim an die Decke starre) oder ob ich noch ein wenig schaffe (die dürre Rente noch etwas aufstockend) und ab 66 schrittweise reduziere, eventuell mit anfangs 80% (Mo - Do) oder später 60% oder wie auch immer ... als Schreibtischmensch geht das sicher eher, als wenn man körperlich schwer arbeitet.


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