Rente ohne Abzüge - Arbeitsverhältnis (Rente / Pension / ATZ)
In der Fallkonstellation, daß ein schwerbehinderter Beschäftigter bis zur Regelaltersrente arbeiten will, ist das Einverständnis des AG nicht notwendig.
Asche über mein Haupt, meine Formulierung war nicht ganz richtig.
Habe aber genau das gleiche gemeint wie Du es beschrieben hast. Danke für die Übersetzung.
LG
und schönes WE
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S.K.