Rente ohne Abzüge - Arbeitsverhältnis (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
genau das
Auch hier kann im Anschluss ein neues Dienstverhältnis begründet werden.
würde ich nicht machen. der Abschluss eines neuen Beschäftigungsverhältnisses kann dazu führen, daß der Dienstherr/Arbeitgeber das auch so behandelt - einschließlich des Wegfalls aller erworbenen Ansprüche, die an die Beschäftigungszeit gekoppelt sind.
Nach Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für alle Altersrenten gibt es keinen Grund mehr, nicht direkt eine nahtlose Weiterbeschäftigung bei Inanspruchnahme einer Altersrente im Rahmen eines Änderungsvertrages zu vereinbaren.
Auch in diesem Fall, der Weiterbeschäftigung bei Inanspruchnahme einer abschlagfreien Altersrente für Schwerbehinderte bzw. besonders langjährig Versicherte werden noch bis zum Erreichen der Regelaltersrente zusätzliche Ansprüche in der Rentenversicherung erworben
Gruß
Phönix
&tschüß
wolfgang