Rente ohne Abzüge - Arbeitsverhältnis (Rente / Pension / ATZ)

Phönix, NRW, Wednesday, 01.02.2023, 05:38 (vor 447 Tagen) @ albarracin

Gedanklich sieht man die Rente für Menschen mit Schwerbehinderung mit 65 als Regelaltersgrenze an, aber das ist ja nicht richtig. Manchmal muss man daran erinnert werden!

Also gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Bis zur Regelaltersgrenze weiter arbeiten und weiter in die Rentenkasse einzahlen, um damit eine höhere Rente zu erreichen. Hier würde das Dienstverhältnis dann mit erreichend der Regelaltersgrenze, gemäß §19 Absatz 3 AVR automatisch enden. Danach kann ein neues Dienstverhältnis begründet werden.

2. Man beantragt die Rente ohne Abschlag, dann muss das Dienstverhältnis gemäß § 19 Absatz 2a AVR per Auflösungsvertrag aufgelöst werden. Auch hier kann im Anschluss ein neues Dienstverhältnis begründet werden.

Gruß
Phönix


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