Rente ohne Abzüge - Arbeitsverhältnis (Rente / Pension / ATZ)

Phönix, NRW, Monday, 30.01.2023, 16:56 (vor 424 Tagen) @ Remhagen

"AVR Caritasverband § 19 Sonstige Beendigung des Dienstverhältnisses

(3) Das Dienstverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter das Alter der Regelaltersgrenze (§ 35 Satz 2 SGB VI i.V.m. § 235 SGB VI) vollendet."

Die Vertragspartner sind nicht daran gehindert, ein neues Dienstverhältnis zu begründen. Da sich der Mitarbeiter dann bereits in Rente befindet, braucht er auch nicht weiter in die Rentenkasse einzahlen. ;-)

Wenn er am 01.08.2023 in Rente geht, hat er auch den vollen Urlaubanspruch für das Jahr 2023.

Gruß
Phönix


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