unrechtmäßige Zahlung (Zusatzurlaub)

sandra72, Bayern, Wednesday, 28.06.2023, 06:51 (vor 310 Tagen)

Guten Morgen zusammen!:-)
Ein Mitarbeiter ist seit 2010 schwerbehindert gewesen, GdB 50.
2015 hat er einen Neuantrag gestellt, daraufhin wurde er nach einer Überprüfung seines GdB herabgestuft auf GdB 40. Der Mitarbeiter hat keinen Widerspruch gemacht und er hat auch den neuen Bescheid dem Arbeitgeber nicht vorgelegt.
Jetzt sollte ein BEM stattfinden und im Zuge dessen wurde bemerkt, dass der Mitarbeiter keinen GdB von 50 mehr hat und herabgestuft wurde. Der Mitarbeiter hat aber leider in jedem Gespräch und auch bei seinen Ärzten weiterhin angegeben, einen GdB von 50 zu haben.
Wie verhält sich das jetzt mit dem Zusatzurlaub? Wie weit muss der zurück gezahlt werden und auch zusätzliches Urlaubsgeld?
Ich finde hier nirgends etwas dazu, nur das : Nach den §§ 812 ff. BGB hat derjenige, der eine Leistung ohne Rechtsgrund erhalten hat, kein Recht, diese Leistung zu behalten, sondern muss sie an denjenigen, von dem er die Leistung erhalten hat, herausgeben.

Kann mir hier vielleicht jemand weiter helfen?


Lieben Dank und einen schönen Tag! Sandra


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