unrechtmäßige Zahlung (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 28.06.2023, 11:40 (vor 310 Tagen) @ sandra72

Hallo,

diese Täuschung hat mindestens drei Dimensionen.

zum einen kann man das als so schwerwiegend erachten, daß eine außerordentliche (fristlose) Kündigung eben wegen "arglistiger Täuschung" aus meiner Sicht für den AG durchaus auch im langjährigen Arbeitsverhältnis durchsetzbar sein könnte.

Zur Rückforderung des zuviel gewährten Urlaubs kommt es auf die arbeitsvertraglichen Regelungen an.
Ist nichts Spezielles vereinbart, gilt die allgemeine, 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

Allerdings kann diese Frist per Arbeits- oder Tarifvertrag rechtswirksam für beide Seiten auf bis zu 3 Monate verkürzt werden.

Und wie von Hendrik schon geschrieben stellt sich auch die Frage des Steuerfreibetrages. Sollte der AN hier unrechtmäßig einen höheren Freibetrag geltend gemacht haben, ist es steuer- und strafrechtlich relevant.

Wie kann man eigentlich so dämlich sein?

--
&Tschüß

Wolfgang


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