unrechtmäßige Zahlung (Zusatzurlaub)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 28.06.2023, 13:50 (vor 310 Tagen) @ albarracin

Moin moin,

was ich mich die ganze Zeit zusätzlich frage:

Warum stellt jemand mit dem GdB 50 einen Folgeantrag, ohne dass sich die Einschränkungen deutlich verschlechtert haben. Ansonsten wäre die Herabstufung eine Fehleinschätzung der Behörde, gegen die er sozialgerichtlich vorgehen hätte sollen.

Aber gut, das werden wir nicht erfahren.

Er soll froh sein, wenn er 1. mit einer Abmahnung davonkommt und die Rückerstattung an den Arbeitgeber akzeptieren und 2. das Finanzamt, eine Selbstanzeige akzeptiert und auf ein Strafverfahren verzichtet bzw. dieses gegen eine Geldauflage eingestellt wird.

Liebe Grüße

Hendrik


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