unrechtmäßige Zahlung (Zusatzurlaub)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 28.06.2023, 08:34 (vor 310 Tagen) @ sandra72

Moin Moin Sandra,

Ihm drohen personalrechtliche Konsequenzen, da er die Änderungen anzuzeigen hat. Dies ist viel wichtiger, als die Rückzahlung, da wäre ich an seiner Stelle mit allem einverstanden, solangs er da weiter beschäftigt ist.
Dieses kann bis zu Abmahnung, Kündigung gehen, weil er sich diese Leistungen aus Arbeitgebersicht erschlichen hat, sodass dieser von einem Verlust des Vertrauens sprechen kann.

Dieses wiegt schwerer als die Rückabwicklung des Urlaubs. Wie lange das gilt, kann ich nicht sagen. Ich hoffe, er hat wenigstens beim Finanzamt den neuen Bescheid vorgelegt, da er dann einen geringeren Steuerfreibetrag gehabt hätte. Ansonsten Selbstanzeige und Bitte um Neuberechnung, bevor dieses irgendwie an das Tageslicht kommt.

Wie weit der AG dieses rückwirkend zurückfordern darf, kann ich nicht sagen.

Sollte der Gdb von 40 gelten, solltet ihr prüfen, ob eine Gleichstellung Sinn machen kann.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion