unrechtmäßige Zahlung (Zusatzurlaub)

Phönix, NRW, Friday, 30.06.2023, 07:06 (vor 308 Tagen) @ Scheeks

Wenn eine Angelegenheit in der ersten Betrachtung eindeutig erscheint, wird schnell geurteilt und auch unterstellt, jemand habe wissentlich und vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Dies halte ich für vermessen, denn ähnliche Konstellationen wie hier diskutiert, kenne ich aus meiner SBV Arbeit, wenn auch nicht über einen so langen Zeitraum.

Und dann hat man ein Zitat von Konrad Lorenz vor Augen:

"Gedacht heißt nicht immer gesagt,

gesagt heißt nicht immer richtig gehört,

gehört heißt nicht immer richtig verstanden,

verstanden heißt nicht immer einverstanden,

einverstanden heißt nicht immer angewendet,

angewendet heißt noch lange nicht beibehalten."

Gruß
Phönix


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