Arbeiten in der Firma über die Regelaltersgrenze hinaus... (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 26.07.2023, 20:57 (vor 278 Tagen) @ Sandspielkasten

Hallo Sandspielkasten,

Das ist kein Thema was die SBV treiben oder nicht treiben sollte. Ziel muss es sein den arbeitenden Schwerbehinderten bei ihren Problemen zu helfen.

Zu den Aufgaben der SBV gehört die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Die SBV hat die Umsetzung der Vorgaben in § 164 Abs. 1 SGB IX durch den Arbeitgeber zu überwachen. Wenn keine Arbeitsplätze ausgeschrieben werden, kann die (Bundes-)Agentur für Arbeit ihre Verpflichtung nach § 187 Abs. 5 SGB IX nicht erfüllen.

Es wird ein freiwerdender Arbeitsplatz ohne Ausschreibung mit einem neuen Arbeitsvertrag besetzt, ohne interne Prüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX.
Hier ist auch der Betriebsrat gefordert, denn dieser kann eine interne Ausschreibung freier Arbeitsplätze nach dem BetrVG fordern.

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Gruß
Wolfgang


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