Verfehlung der Geschäftsführung (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 10.10.2023, 12:41 (vor 202 Tagen) @ Gretel

Hallo in die Runde..
Heute habe ich als Neuling wieder eine bzw drei Fragen, da ich am Freitag zu meinem Geschäftsführer zum Gespräch muss. Ich hatte ihm eine Mail geschrieben mit der Aufzählung dreier Verfehlungen:
1. Ich habe keine Einladung zur Wirtschaftsausschußsitzung bekommen.
2.Ein Bewerber hat sich beworben mit SB Hintergrund. Darüber bekam ich per Mail die Info und das wars. Ich weiß nicht, ob er zum Gespräch da war? Müsste ich dann nicht mit dabei sein? Und muss er eingeladen werden?
3.Eine SB Mitarbeiterin wurde gekündigt(ich musste für das Lageso eine Stellungnahme schreiben) dann kam es zu einer Einigung und einem Gerichtstermin von dem ich nichts wusste. Ich müsste doch aber immer dabei sein, oder ?
Könnte mir jemand mit seinem Wissen helfen, mich auf das Gespräch vorzubereiten? Mein Geschäftsführer kann meinen Unmut nicht nachvollziehen..

Hallo Gretel,

ich kann deinen Unmut auch nur teilweise nachvollziehen und hoffe doch sehr, dass du nicht von Verfehlungen gesprochen hast, da dieser Begriff strafrechtlich belegt ist und hier nun wirklich unpassend ist.

1. Einladung zum Wirtschaftsausschuss musst du bekommen.
2. Wenigstens kam eine Info, bei einem Auswahlgespräch hättest du anwesend sein müssen! Der SB-Bewerber muss nicht zwingend eingeladen werden, sofern ihr nicht öffentlicher Dienst seit oder eine Diskriminierung nach dem AGG vorliegt.
3. Nein musst du nicht! Bei einer außergerichtlichen Einigung hättest du zumindest informiert werden müssen, von einer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen weiß das SGB IX nichts.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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