Verfehlung der Geschäftsführung (Allgemeines)
Guten Tag
Ich bin es nochmal..
Das Gespräch gestern mit der Geschäftsführung lief aus meiner Sicht sehr schlecht.
Ich hatte mich vorbereitet mit der Lagesobroschüre - Aufgaben,Rechte und Pflichten der SB Vertretung.
Aber im Paragraph 178 wird immer nur das Ereignis benannt, über das ich informiert werden muss. Aber nirgends finde ich etwas über das Ergebnis. Die Argumentation war, dass ich ja über die Absicht informiert wurde und am Anfang im Prozess mit drin war aber als die Arbeitnehmerin dagegen klagte und eine Einigung stattfand…da war ich nicht mit involviert. Besteht den auch eine Pflicht über den Ausgang solcher Kündigungen informiert zu werden?
Wer könnte mir da mit seinem Wissen helfen?
Ich finde nirgends detaillierte Aussagen/Bestimmungen und weiß auch nicht, wo genau ich suchen könnte?
Vielen lieben Dank Gretel