Verfehlung der Geschäftsführung (Allgemeines)
Hallo Gretel,
das steht auch so im amtl. BIH-Fachlexikon, Stichwort Schwerbehindertenvertretung, wie schon geschrieben:
…. müssen Arbeitgeber der SBV .… „die getroffene Entscheidung unverzüglich mitteilen (§ 178 Absatz 2 Satz 1 SGB IX).“
Gruß,
Cebulon