Verfehlung der Geschäftsführung (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 16.10.2023, 10:46 (vor 196 Tagen) @ Gretel

Hallo,

im Besonderen möchte ich zu der Kündigung einer MA folgendes dazu sagen:

1. Wenn, wie du schreibst, es hierzu ein Gerichtsverfahren gegeben hat, war die MA sicherlich arbeitsrechtlich durch einen RA vertreten. Sollte von dieser Seite eine Aussage der betrieblichen SBV als notwendig erachtet werden, hätte dieser dich sicherlich gerichtsseitig laden lassen.
2. Was soll deine Anwesenheit bei der Gerichtsverhandlung (als Zuschauer) bewirken?
3. Hast du den Termin und/oder die Einigung von der gekündigten MA nicht mitgeteilt bekommen?


Aus meiner Sicht ist es so, sobald Anwälte und Gerichte im Spiel sind, ist die SBV nahezu raus, auch wenn es vor Gericht zu einer Einigung/Vergleich (Aufhebungsvertrag) kommt. Das (umstittene) Urteil des BAG hierzu ist sicherlich hinreichend bekannt. Im Sinne der guten Zusammenarbeit könnte natürlich abschließend vom AG eine Mitteilung kommen, dass das Unternehmen sich von dem MA getrennt hat, aber einer funktionierenden SBV ist dieses dann eh schon bekannt.


Bezügl. deiner weiteren Aussagen kommt bei mir ebenfalls der Gedanke von besuchten Grundlagenseminaren oder auch das Vorhandensein bzw. Lesen von Kommentaren z.B. SGB IX Nomos-Kommentar in den Sinn.


VG


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