Verfehlung der Geschäftsführung (Allgemeines)
Guten Tag
Hallo,
Aber im Paragraph 178 wird immer nur das Ereignis benannt, über das ich informiert werden muss.
Stimmt nicht
Aber nirgends finde ich etwas über das Ergebnis.
Stimmt nicht.
Was bitte sehr ist an § 178 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz so schwer zu verstehen?
" ...er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen."
Natürlich muß der AG auf dieser Grundlage die SBV über alle getroffenen Entscheidungen unterrichten, die schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte "berühren".
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&Tschüß
Wolfgang