Verfehlung der Geschäftsführung (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 12.10.2023, 16:01 (vor 200 Tagen) @ Gretel

Oh Schreck, die Wortwahl ist dann doch nicht passend. Das tut mir leid, dass wusste ich gar nicht. Vielen Dank für den Hinweis. Und danke für das Beantworten meiner Fragen

Hallo Gretel,

gerne.

und ich dachte, ich muss immer präsent bei solchen Kündigungen/Einigungen sein. Müsste ich nur nach oder auch vor der Einigung informiert werden?

Du bist in allen Angelegenheiten zu informieren, so sagt es das Gesetz.

Kündigungen unterliegen ja einer besonderen Regelung und sind ohne deine Beteiligung nichtig.

Du bist lediglich dann raus, wenn es die alleinige Entscheidung der Beschäftigten ist, leider auch beim Aufhebungsvertrag.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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