Verfehlung der Geschäftsführung (Allgemeines)

Gretel, Monday, 16.10.2023, 21:54 (vor 196 Tagen) @ mietze_katz

Hallo miez_katz
Danke für deine Antwort. Ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt. Beim Gericht Beisein meinte ich nicht, sondern wenn die außergerichtliche Einigung vollzogen wird. Aber ich wusste von keinem Termin oder einer Einigung, dass habe ich nur nebenbei vom BR gehört. Ich besuche gerade nach und nach die Grundkurse. Von den Nomos Kommentaren habe ich noch nicht gehört, da mache ich mich gleich schlau. Ich bin keine freigestellte SB Vertretung, vielleicht macht das auch noch einen kleinen feinen Unterschied im Wissen und Umgang mit Fragen? Deshalb freue ich mich über die zahlreichen Antworten von euch.
Vielen lieben Dank


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