Informationspflicht durch Arbeitgeber (Allgemeines)
Begehungen zur Arbeitssicherheit, wie immer sie auch benannt werden, sind Aufgabenteil des Arbeitsschutzausschusses und werden dort festgelegt. Die Teilnahme der SBV am Arbeitsschutzausschuss ist gesetzlich geregelt.
Eine gesetzliche Norm gibt es m.W. nicht, wonach SBV das Recht hätte, an gemeinsamen Betriebsbegehungen teilzunehmen. Es könnte aber bspw per ASA-Beschluss oder ASA-Geschäftsordnung, Inklusionsvereinbarung, Betriebsvereinbarung oder Richtlinie festgelegt werden, wie das vielerorts praktiziert und empfohlen wird bspw. auch von BIH in ZB 2/2021 zu „Betriebsbegehungen“.
Gruß,
Cebulon