Informationspflicht durch Arbeitgeber (Allgemeines)

Kasandra, Tuesday, 30.07.2024, 23:46 (vor 50 Tagen) @ Cebulon

Ganz klar, bei SV & GL im Bereich BEM und Arbeitsplatzanpassungen!

Es gibt ggf. Arbeitsplatzumrüstungen.

Dann ganz klar, ASI, Betriebsarzt, SVB, BR, Vorgesetzter, Betroffener und auch nach Bedarf. BG und Integrationsamt.

Entsprechend nach den Erforderissen. Auch HR-BP möchte ich nicht außen vor lassen!

Und natürlich bei jüngeren Betroffenen die entsprechenden Kostenträger, BG, DRV, AfA
. usw.
Viele Grüße,

Kasandra


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