Informationspflicht durch Arbeitgeber (Allgemeines)
Und ganz wichtig, Du bist auch als SBV bei Arbeitsplatzbegehungen einzuladen.
Hallo Kasandra,
wo hast Du das denn her?
Woraus folgt das zwingend? Gibt es denn dafür juristische Belege bzw. irgendwelche Nachweise, wonach generelles Teilnahmerecht – ohne dass konkreter Anlass vorliegt?
Rechtsgrundlage im ASiG und SGB IX für diese pauschale Ansicht zu der Einladung zu solchen gemeinsamen Betriebsbegehungen ist mir nicht bekannt, jedenfalls nicht für alle Beschäftigte.
Gruß,
Cebulon