Hinweis auf Crossposting (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 02.08.2024, 15:00 (vor 47 Tagen) @ Scheeks

Zur Frage der SBV-Teilnahme an Betriebsbegehungen siehe auch die teilweise recht kontroverse Diskussion bspw. im BIH-Forum 2015.

ifb: Betriebsbegehungen als Basis:
„Machen Sie sich ein eigenes Bild von der jeweiligen Arbeitsplatzsituation vor Ort: In großen Betrieben oder im produzierenden Gewerbe sollten Sie – idealerweise mit dem Betriebsarzt, einem Mitglied des Ausschusses für Arbeitssicherheit oder einem Betriebsratskollegen – eine Betriebsbegehung durchführen. In kleineren Be­trieben genügt die gezielte Kontaktaufnahme mit den Kollegen.“

Im Gegensatz zum BetrVG zur Hinzuziehung des Betriebsrats zu Betriebsbegehungen gibt es keine entsprechende Norm im SGB IX für die SBV, also insoweit keine (gesetzliche) Rechtsgrundlage zur Hinzuziehung, vgl. § 89 Abs. 2 Satz 1 BetrVG wie_ folgt: „… den Betriebsrat bei allen Besichtigungen hinzuzuziehen“.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion