Hinweis auf Crossposting (Allgemeines)
Hallo zusammen,
ausführlich Dr. Anja Georgi in Forum B15-2008 und Forum B16-2008 zur Rolle der SBV im ASA und bei Arbeitssicherheit (verdi), sowie FAQ in KomNet zur „Betriebsbegehung“, NRW 2014-2024: Weder Georgi noch KomNet-Experten gehen von einem generellen SBV-Teilnahmerecht an solchen Begehungen aus.
Eine SBV ist nicht gesetzliches Mitglied des ASA – soweit nicht anderweitig in dem Betrieb geregelt.
Aus § 178 Abs. 4 SGB IX lässt sich jedenfalls kein generelles Teilnahmerecht an diesen gemeinsamen Betriebsbegehungen für die SBV ableiten laut der Literatur, da es dort um ASA-Sitzungen, nicht um gemeinsame Betriebsbegehungen geht, nämlich „Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses“. Hätte Gesetzgeber was anderes gewollt, hätte er anders texten müssen bspw. wie für Betriebsrat, welcher zweifellos „Teilnahmerecht“ hat an Begehungen lt. Fachschrifttum.
Gruß,
Cebulon