Informationspflicht durch Arbeitgeber (Allgemeines)
Hallo Cebulon,
steht bei uns in der Betriebsvereinbarung zur Inklusion mit:
"Arbeitssicherheit / ASA
Bei Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen werden die Mitarbeitervertretungen mit einbezogen. Verantwortlich ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit, unter Einbeziehung der Führungskraft, der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebsrats, der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes und der bzw. des Sicherheitsbeauftragten.
Die Protokolle werden den Beteiligten zur Verfügung gestellt."
Die SBV sollte wegen der Offenbarung der Schwerbehinderteneigenschaft nicht nur bei der Begehung von Beschäftigten mit Behinderung teilnehmen. Sonst könnten diese Beschäftigte sich gleich ein Schild mit Hinweis auf ihre unsichtbare Behinderung um den Hals hängen.
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Gruß
Wolfgang