Präventionsverfahren ist schon in der Wartezeit durchzuführen (Allgemeines)
Hallo,
Pressemitteilung des LAG Köln, 12.09.2024, 6 SLa 76/24, zu der Rechtsfrage der Unwirksamkeit einer „Wartezeitkündigung“ eines schwerbehinderten Menschen bei fehlendem Präventionsverfahren.
Gruß,
Cebulon