Präventionsverfahren ist schon in der Wartezeit durchzuführen (Allgemeines)

Cebulon, Sunday, 15.09.2024, 14:00 (vor 23 Tagen) @ spid

Hallo,

Pressemitteilung des LAG Köln, 12.09.2024, 6 SLa 76/24, zu der Rechtsfrage der Unwirksamkeit einer „Wartezeitkündigung“ eines schwerbehinderten Menschen bei fehlendem Präventionsverfahren.

Gruß,
Cebulon


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