Präventionsverfahren ist schon in der Wartezeit durchzuführen (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 16.09.2024, 23:33 (vor 22 Tagen) @ MatthiasNRW

Tatsächlich war der vorliegende Fall nicht einfach

Ja - Fragen über Fragen. Wir werden sehen, ob dieser Zweite Senat dem Sechsten Senat und Achten Senat des BAG folgt bzw. den Vorgang dem EuGH vorgelegt, sofern Revision erfolgen sollte gegen LAG Köln.

Bei einer unzureichenden Auseinandersetzung mit der Vorlagepflicht zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vgl. BVerfG, 08.11.2023, 2 BvR 1079/20, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf laut Grundgesetz.

Gruß,
Cebulon


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