Ist VP gleichzeitig Vorgesetzter seiner Stv ? (Stellvertreter/in)
Guten Morgen Cebulon
im Rahmen der Tätigkeiten als VP beschließt sie u.a. auch die Fortbildungen für seine Stv.
Die VP macht die Beschlussfassung und das Unterrichtungsschreiben an den AG.
Es ist Sache der Stellvertretung, darüber zu befinden. Eine VP kann allenfalls Fortbildungen für Stv anregen, also keine verbindlichen Weisungen an gewählte Stv. erteilen.
Wir handhaben es aber so wie von mir beschrieben.
Wann soll den die Stellv. was beschließen können, wenn die VP, außer im Urlaub, immer anwesend ist und somit die Stellv. keine Rechtsgrundlage hat tätig zu werden?
Sicherlich kommt die Stellv. zu mir und teilt die Seminarwünsche mit. Damit die Stellv. nicht warten muss, bis die VP abwesend und verhindert ist, mache ich halt den anderen Rest.
Dienstreiseantrag stellt natürlich die Stellv. selber. Da unterschreibt neben dem Antragsteller nur noch die Arbeitgeberseite.
Also ich lege nicht die Seminare für die Stellv. fest, sondern mache nur die Beschlussfassung für den AG.
Vielleicht hatte ich mich schlecht ausgedrückt.
LG
Bifavi