Ist VP gleichzeitig Vorgesetzter seiner Stv ? (Stellvertreter/in)
Erstmal ein richtiges Verständis. Vertretung muss anderweitig geregelt werden und dies macht VP.
Und wo hast Du dieses „richtige Verständnis“ her?
Naja, die Verhinderungsvertretung hängt natürlich nicht von einer Regelung der VP ab, sondern erfolgt bekanntlich kraft Gesetzes nach ständiger Rechtsprechung aller Instanzen seit jeher. Danach muss nichts „anderweitig“ geregelt werden, nachdem ja bereits vom Gesetzgeber insoweit „verbindlich“ geregelt seit Jahrzehnten! Sollte eigentlich Thema jeder professionellen Grundschulung sein. Ist nachlesbar in guten „Standardkommentaren“ zum § 177 SGB IX: Daher SGB IX-Nachschulung der SBV-Grundlagen erwägen mit Kommentar-Lektüre.
Sollte anderweitig vertreten werden, wäre das nicht ordnungsgemäß mit allen Konsequenzen einer nicht ordnungsgemäßen SBV-Beteiligung.
Gruß,
Cebulon