Seminar "Zukunft der Pflege" (Stellvertreter/in)

magheinz ⌂, Tuesday, 28.01.2025, 08:58 (vor 321 Tagen) @ Kasandra

Somit ist es klassisch eine Abteilung mit einem Leiter/in.

nein, die SBV ist keine Abteilung o.ä.
Die VP kann, wenn die Voraussetzungen stimmen, die Stellvertretungen zu bestimmten Aufgaben heranziehen. Diese Aufgaben werden dann von den Stellvertretungen eigenverantwortlich bearbeitet. Die VP ist weder Vorgesetzte noch weisungsbefugt noch werden Entscheidungen gemeinsam betroffen.

Durch die Heranziehung entsteht auch ein Schulungsanspruch, da sonst die Aufgaben nicht erfüllbar sind.

So wurde es mir in den Schulungen vermittelt.


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