Seminar "Zukunft der Pflege" (Stellvertreter/in)
Und um zur Ausgangsfrage auch noch etwas Senf beizusteuern: Nein, die Vertrauensperson ist nicht Vorgesetzte(r) der Stellvertretung.
Richtig, und zwar auch nicht in Großbetrieben mit über 100 sbM: Da kann die VP zu ihrer Entlastung zwar StV heranziehen (und ggf auch wieder zurückziehen), aber nicht für übertragene Aufgaben Weisungen erteilen.
Und ich hadere nun seit gestern mit mir, weil ich mich schwertue, im Flyer für das Smeinar und den dort aufgeführten Themen und Workshops einen konkreten oder auch nur indirekten Nutzen für die Arbeit der SBV zu erkennen.
Sehe da auch keinerlei Notwendigkeit laut Maßstab der ständ. Rechtsprechung, da allenfalls, wenn überhaupt, nur rudimentärer Bezug zum Schwerbehindertenrecht im Arbeitsleben am Rande, und nicht mal ansatzweise überwiegender Bezug zur SBV-Tätigkeit.
Gruß,
Cebulon