Ist VP gleichzeitig Vorgesetzter seiner Stv ? (Stellvertreter/in)
Die Sichtweise von Cebulon wird von mir geteilt!
Der Schulungsanspruch des 1.Stellvertreter ist eigenständig und auch in der Entscheidung und Umsetzung nicht an die Verhinderung der Vertrauensperson gebunden.
Interessant wäre es zu wissen, ob ein 1.Stellvertreter schon mal seinen Anspruch durchsetzen musste und wie dies dann praktisch vollzogen wurde.
Bei einer Einpersonenvertretung ist es eh kurios, dass diese einen Beschluss fassen soll, denn dies ist nach der Bedeutung praktisch nicht möglich. Es sei denn, ich stelle mich vor mein Spiegelbild und wir fassen dann den Beschluss....
Gruß
Phönix