Ist VP gleichzeitig Vorgesetzter seiner Stv ? (Stellvertreter/in)
Ohne Wolfgang vorgreifen zu wollen, redet ihr m.E. gerade aneinander vorbei.
Wolfgang führte sicher nicht ganz gedankenlos drei Paragraphen in Verbindung miteinander auf, um den Einsatz von Stelli #1 (oder ggf. weiterer) im Kontext der *Heranziehung* zu betrachten und da entscheidet die VP durchaus über Art und Umfang der Heranziehung.
Andererseits ging es zuvor jedoch um *Vertretung im Verhinderungsfall*. Und da gibt es sicher keine zwei Meinungen: das ist gesetzlich geregelt, bei Verhinderung tritt der Vertretungsfall automatisch ein.
Und um zur Ausgangsfrage auch noch etwas Senf beizusteuern:
Nein, die Vertrauensperson ist *nicht* Vorgesetzte(r) der Stellvertretung.
Zufällig beschäftigt mich die Frage der Seminarbeantragung auch gerade, weil mein Stelli (unter 100 sbM) mich zufällig gestern bat, die Erforderlichkeit für eine Fachtagung zu bestätigen (mehr als das kann ich ohnehin nicht tun, vor allem nichts genehmigen).
Und ich hadere nun seit gestern mit mir, weil ich mich schwertue, im Flyer für das Smeinar und den dort aufgeführten Themen und Workshops einen konkreten oder auch nur indirekten Nutzen für die Arbeit der SBV zu erkennen. Für den BR wäre es durchaus eine interessante Veranstaltung (Fachtagung mit Thema "Zukunft der Pflege" und wir arbeiten in einem Krankenhaus), aber SBV-Themen werden da bestenfalls und auch das nur mit viel gutem Willen gestreift.