Ist VP gleichzeitig Vorgesetzter seiner Stv ? (Stellvertreter/in)
Wann soll denn die Stellv. was beschließen können, wenn die VP, außer im Urlaub, immer anwesend ist und somit die Stellv. keine Rechtsgrundlage hat tätig zu werden?
Das ist falsch, weil zumindest 1. StV eigenständigen Schulungsanspruch hat, jedenfalls seit BTHG gemäß dem § 179 Abs 4 letzter Satz SGB IX. Oder hast Du gegenteilige neuere Fachliteratur – dass grunds. VP darüber zu entscheiden habe?
Damit die Stellv. nicht warten muss, bis die VP abwesend und verhindert ist, mache ich halt den anderen Rest.
Dazu braucht StV nicht die VP, egal ob diese verhindert ist oder nicht. Davon steht nichts im § 179 Abs. 4 SGB IX, also komplett erfunden: Bin gespannt, ob es hierzu noch andere Meinungen hier im Forum gibt.
Gruß,
Cebulon