Parkplatz (Allgemeines)

Kasandra, Monday, 30.03.2026, 21:48 (vor 203 Tagen) @ Holz_116

Hallo Holz,

auf dem Privatgelände eines Unternehmens gilt erstmal nicht die Straßenverkehrsordnung. Somit auch nicht die Regelung mit "aG" für einen sogn. "Rollstuhlfahrer-Parkplatz". Der Grundstückseigentümer ist Herr der Parkordnung -> weil Privatgelände.

Gibt es bereits Regelungen?

Somit sollte auch einen AN mit Merkzeichen G ein arbeitsortnaher Parkplatz zugewiesen werden.

Stichworte: Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes - leidensgerecht!

Wir kennen nun auch Dein Unternehmen nicht, die Größe und welche BV´s es gibt auch in Hinblick zu Parkplätzen und auch der Zuordnung durch den Gesundheitsdienst (Arbeitsmedizin).

Evtl. kannst Du diesbzgl. etwas mehr Input geben.

Viele Grüße,

Kasandra


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