Parkplatz (Allgemeines)
Hallo Holz,
auf dem Privatgelände eines Unternehmens gilt erstmal nicht die Straßenverkehrsordnung. Somit auch nicht die Regelung mit "aG" für einen sogn. "Rollstuhlfahrer-Parkplatz". Der Grundstückseigentümer ist Herr der Parkordnung -> weil Privatgelände.
Gibt es bereits Regelungen?
Somit sollte auch einen AN mit Merkzeichen G ein arbeitsortnaher Parkplatz zugewiesen werden.
Stichworte: Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes - leidensgerecht!
Wir kennen nun auch Dein Unternehmen nicht, die Größe und welche BV´s es gibt auch in Hinblick zu Parkplätzen und auch der Zuordnung durch den Gesundheitsdienst (Arbeitsmedizin).
Evtl. kannst Du diesbzgl. etwas mehr Input geben.
Viele Grüße,
Kasandra