Parkplatz mit Merkzeichen G? (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Wednesday, 01.04.2026, 07:54 (vor 202 Tagen) @ Cebulon

Guten Morgen,

verweis doch mal deinen Betriebsrat auf § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG.
Der BR hat Eingliederung schwerbehinderten Menschen zu fördern.
Dazu gehört auch nach meiner Auffassung,die Einflussnahme auf eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsumfelds, wozu auch Parkplätze zählen.
Auch haben die Schwerbehinderten mit Merkzeichen welche eine Mobilitätseinschränkung haben ein Anspruch darauf das der Arbeitgeber im Rahmen der behindertengerechten Gestaltung eine entsprechende eingangsnahe Parkmöglichkeit zur Verfügung stellt.

Frag doch den BR mal, ob er bei der allgemeinen Parkplatzvergabe(für Nichtschwerbehinderte) mitbestimmt hat? Müsste er ja, wenn er das aktuelle Anliegen ablehnt?

Ansonsten kann man ja den Schwerbehinderten die Wahrheit sagen, dass der BR das ablehnt.
Würde ich aber nur machen, wenn ein angespanntes Verhältnis mit dem BR vorliegt.

Alternative wäre noch:
1. Zum Betriebsärztlichen Dienst gehen und sich bescheinigen lassen das aufgrund der Mobilitätseinschränkung ein naher Parkplatz nötig ist.

2.Inklusionsbeauftragten informieren und mit ins Boot holen.

3. Auch bist du am Verfahren vollumfänglich zu beteiligen. Da es ja hier einen einzelen der Gruppe der Schwerbehinderten betrifft.

LG
Bifavi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion